Gemäß Paragraph 35, Abs. 4 Landesjagdgesetz dürfen nur anerkannte Führerinnen und Führer von Schweißhunden bei einer Nachsuche von Schalenwild Jagdbezirksgrenzen ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigten Person, in deren Jagdbezirk das krank geschossene, schwer kranke oder verletzte Schalenwild einwechselt, unter Mitführung einer Schusswaffe überschreiten.
Anerkannte Schweißhundeführer der Kreisgruppe Bernkastel – Wittlich
Ralf Lehnertz, Piesport, Tel. 0174-7460568
Michael Ries, Bengel, Tel. 06532-4066, 0171-4972464
Weitere Schweißhundeführer finden Sie unter dem Reiter: Fachbereiche / Jagdhunde / Schweißhundeführer / Download
Darüber hinaus steht Ihnen unser Hundeobmann Edmund Kohl für die Vermittlung weiterer Schweißhundeführer gerne zur Verfügung: