Anerkannte Schweißhundeführer Kreisgruppe Bernkastel – Wittlich und RLP

Gemäß Paragraph 35, Abs. 4 Landesjagdgesetz dürfen nur anerkannte Führerinnen und Führer von Schweißhunden bei einer Nachsuche von Schalenwild Jagdbezirksgrenzen ohne Zustimmung der jagdausübungsberechtigeten Person, in deren Jagdbezirk das krank geschossene, schwer kranke oder schwer verletzte Schalenwild einwechselt, unter Mitführung einer Schusswaffe überschreiten.

Anerkannte Schweißhundeführer

der Kreisgruppe Bernkastel – Wittlich

Ralf Lehnertz, Piesport, Tel. 0174-7460568

Michael Ries, Bengel, Tel. 06532-4066, 0171 – 4972464

Fabio Manduzio, Tel. 0176-27870286

Darüber hinaussteht Ihnen unser Hundeobmann Edmund Kohl für die Vermittlung weiterer Schweißhundeführer gerne zur Verfügung:

Edmund Kohl, Forsthaus, 54524 Klausen, E-Mail : forsthaus.klausen@gmx.de,

Tel. 06578-7924 oder 0173-9105802