Entschädigung bei Drück- bzw. Stöberjagden für verletzte oder getötete Hunde
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und die evtl. anfallenden Kosten gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd finanzielle Unterstützung bietet. Eine Entschädigung wird im Rahmen von Bewegungsjagden auf Schalenwild (keine reinen Feldjagden) sowie anfallenden Nachsuchen durch anerkannte Schweißhundeführer im Zuge der Jagd geleistet. Die Hunde Solikasse wurde an der Jahreshauptversammlung erläutert. Die Satzung sowie das Anmeldeformular können per Mail angefordert werden bei Tanja Handschke-May: may-tanja@t-online.de Die Anmeldung der Jagden erfolgt mit dem ausgefüllten Formular ebenfalls per Mail an Frau May. Die Abwicklung der entstandenen Schäden und die Entscheidung hierüber erfolgt über die Vertrauensleute. (siehe Satzung)